Tag: 5. März 2019

Geschäftsführung – Umfang der Haftung

Wer zuständig ist, haftet; wer nicht zuständig ist, haftet nur bei Verletzungen der ihm obliegenden Überwachungspflicht Der Bundesgerichthof hatte in seinem Urteil vom 6. November 2018 (Az. II ZR 11/17) über die Haftung der Geschäftsführer für nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit noch getätigte Zahlungen der Gesellschaft zu entscheiden. Während der für den finanziellen Bereich zuständige Geschäftsführer […]