Tag: 25. März 2019

Eine Schlosssanierung mit Folgen – Anforderungen bei Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats (BGH vom 10. Juli 2018 – II ZR 24/17)

Der Beklage war Vorstand einer Aktiengesellschaft deren Alleinaktionärin die Stadt D. ist. Die Gesellschaft beabsichtigte ein Schloss und einen Wirtschaftshof zum Zwecke der Sanierung und anschließender Vermietung zu übernehmen. Die Satzung sah vor, dass der Vorstand zur Ausführung von Bauten und Neuanschaffungen die 200.000 EUR übersteigen, die Zustimmung des Aufsichtsrats einholen muss. Der Vorstand ließ […]