Tag: 1. August 2019

Schriftliche Stimmabgabe eines Aufsichtsratsmitglieds oder per Telefon

Es kommt vor, dass Aufsichtsratsmitglieder an der persönlichen Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung gehindert sind. Sofern eine für die Beschlussfähigkeit ausreichende Zahl von Aufsichtsratsmitgliedern an der Sitzung teilnehmen, schließt dies eine Beschlussfassung regelmäßig nicht aus. Gehinderte Aufsichtsratsmitglieder müssen danach, sofern sie nicht an der Beschlussfassung mitwirken wollen, nichts tun. Die Beschlüsse können auch ohne ihre Teilnahme […]