Tag: 26. Juni 2020

Entschädigung von Selbständigen und Unternehmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) wegen Corona-Schutz-Maßnahmen

Es besteht Handlungsbedarf. Ansprüche müssen innerhalb von 12 Monaten nach Einstellung der Tätigkeit (also ab Schließung des Geschäftsbetriebs) angemeldet werden – folglich bis spätestens 16. März 2021. Die Geltendmachung der Ansprüche ist zu empfehlen. Eine Reihe von rechtlichen Fragen sind angesichts der außergewöhnlichen Umstände noch zukünftig zu klären. Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz Nach § […]