Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 29.10.2021 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nun „festgestellt, dass die Voraussetzungen für die elektronische Datenübermittlung entsprechend des § 9 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes vorliegen“. Damit sind die entscheidenden Weichen gestellt, damit das Wettbewerbsregister nun endlich genutzt werden kann. Zum Hintergrund Das bundesweite Wettbewerbsregister soll öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und […]