Web 3.0, das Metaverse und das Recht – eine Blogreihe von FPS

Das Metaverse als Trendthema ist ein technologiegetriebener Business Case, der sich um die Interaktion von Menschen in einem virtuellen Raum dreht. Der Marktwert des Ökosystems wird nach einer Schätzung bis 2024 auf 800 Milliarden Euro anwachsen und von da an bis 2031 um satte 45% p. a. weiter zunehmen1. Aufgrund dieser Entwicklung ist es wenig überraschend, dass Unternehmen unterschiedlichster Industrien diesem Trend gesteigerte Aufmerksamkeit widmen und ihre Business Opportunities in diesem Bereich evaluieren.

Rechtssicherheit im Ökosystem schaffen

Die lesenswerte McKinsey-Studie zum Metaverse hat als eine zentral benötigte Ressource Rechts- und Compliance-Know-how identifiziert, damit die Marktteilnehmer im Web 3.0 und im Metaverse-Ökosystem ihre Business Cases umsetzen können.

Genau hier kommen Rechtsberater2 wie FPS und andere Sozietäten mit ausgewiesenem Know-how in relevanten Rechtsgebieten innerhalb der Branche ins Spiel. Unser Angebot für unsere Mandanten: Beratung zur rechtssicheren Umsetzung von Geschäftsmodellen in diesem Ökosystem.

Als Sozietät mit einem Full-Service-Ansatz können wir die Geschäftstätigkeit der Marktteilnehmer holistisch betrachten und diese lösungsorientiert beraten. Durch relevante Mandatsarbeit im Zusammenspiel mit Playern des Ökosystems können wir zudem technische Kompetenz und Branchen-Know-how vorweisen und verstehen die Branchensprache.

Blogbeiträge mit Denkanstößen für Ökosystemteilnehmer

In einer zusammenhängenden Blogreihe im Zeitraum November bis Dezember wollen wir uns ausgewählten rechtlichen Fragen des Web 3.0, dem Metaverse und anderen Fragestellungen aus dem Ökosystem widmen. Die Beiträge haben einführenden Charakter und stammen aus den Rechtsgebieten des Datenschutzes, bieten eine zivilrechtliche Sicht auf NFTs, thematisieren Geldwäsche-, Marken- und Urheberrecht. Stets verbinden wir die Beiträge mit konkreten Fragen, die im Dialog mit unseren Mandanten an uns herangetragen werden.

Die Autoren gehören einer Gruppe von über 15 Kollegen an, die sich in kontinuierlichen Workshops treffen. In diesem Forum diskutieren wir rechtliche Fragestellungen, erarbeiten neue Produkte, erörtern technische Trends oder tauschen uns über Mandatsarbeit aus.

Dieser erste Beitrag soll eine Basis schaffen: Wir erläutern die technischen Grundlagen und definieren die wichtigsten Begrifflichkeiten. So stellen wir sicher, dass die Begriffe in den kommenden Blogbeiträgen einheitlich verstanden werden können.

Definitionen und technische Grundlagen einfach erklärt

Das Internet, wie wir es heute kennen und nutzen, ist vielfältig und das Produkt eines Entwicklungsprozesses. Dieser Prozess ist alles andere als abgeschlossen. Die Frage ist daher nicht, ob sich das Internet weiterentwickeln wird, sondern wie und in welchen Bahnen dies geschehen wird.

Das Web 3.0 wird als Weiterentwicklung des heutigen Web 2.0 verstanden. Im Web 3.0 soll, so die Wunschvorstellung, die Macht großer Internetkonzerne eingedämmt sein und durch ein dezentrales, sich selbst verwaltendes Internet auf Basis der Blockchain-Technologie ersetzt werden.

Auch das Metaverse stellt eine Vision zur Weiterentwicklung des aktuellen Internets dar. Bestandteil der Vision ist eine virtuellen Welt, die von der realen Welt inspiriert ist, aber über erweiterte, andere Möglichkeiten verfügt, wie z. B. die virtuelle Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg.3

Ein verbindendes Element zwischen Web 3.0 und dem Metaverse ist die Blockchain-Technologie. Sie ist Projektionsfläche für eine Vielzahl von Visionen für ein besseres Internet. Eine dieser Visionen ist die Entstehung einer auf sog. Token basierenden Wirtschaft (siehe dazu „Token“).

Blockchain: Eine Blockchain stellt vereinfacht gesprochen eine Datenbank dar, in der Informationen über Transaktionen veränderungssicher in Form von sog. Blöcken gespeichert werden.4<s/sup>

Arten von Blockchain: Blockchain-Netzwerke können in öffentlich und privat sowie „permissioned“ und „permissionless“ unterschieden werden. Zu öffentlichen Blockchain-Netzwerken hat prinzipiell jeder Zugang, wohingegen bei privaten Blockchain-Netzwerken eine vorherige Registrierung erforderlich ist.5 Wenn in Blockchain-Netzwerken die Nodes eine Autorisierung benötigen, um neue Blöcke an die Blockchain anzuhängen, spricht man von „permissioned“. Andernfalls ist das Netzwerk „permissionless“.

Peer-to-Peer-Netzwerk: Diese Datenbank wird nicht zentral an einem Ort gespeichert. Jeweils eine Kopie der Datenbank wird dezentral auf mehreren verschiedenen, zu einem sog. Peer-to-Peer-Netzwerk verbundenen Computern gespeichert.6

Node: Nodes sind Knotenpunkte im Peer-to-Peer-Netzwerk. Sie können unterschiedliche Aufgaben erfüllen: vollständige oder teilweise Speicherung der Blockchain, schlichte Weiterleitung oder Fortschreiben der Blockchain durch Ergänzung der Blockchain um neue Transaktionsblöcke (sog. Mining).7

Distributed Ledger Technologie (DLT): Unter der DLT werden die technologischen Voraussetzungen zusammengefasst, die erforderlich sind, um Datenblöcke manipulationssicher, verschlüsselt und dezentral zu speichern.8 Der Begriff „Blockchain-Technologie“ wird teilweise als Synonym für die DLT als solche und teilweise als eine Ausprägung der DLT angesehen. Um sicherzustellen, dass die Blockchain nicht manipuliert werden kann, enthält jeder Block einen Hash-Wert, der sich aus dem Inhalt des Blocks und dem Hash-Wert des vorherigen Blocks zusammensetzt und mittels eines kryptografischen Verfahrens gefunden werden muss. So entsteht eine Kette an Hash-Werten, die die Integrität der einzelnen Blöcke sicherstellt.9

Token: Die Blockchain-Technologie kann dazu verwendet werden, um in der Datenbank festzuschreiben, dass eine Person Inhaber eines bestimmten Tokens sein soll. Ein Blockchain-Token ist folglich nichts anderes als ein Eintrag in der Blockchain Datenbank. Durch die Nutzung von Token ist die nachvollziehbare und sichere Zuordnung von digitalen Gütern zu Personen unter Verwendung der Blockchain-Technologie möglich.10 Das ermöglicht zum Beispiel den Handel mit virtuellen Gütern.

Es existieren verschiedene Arten von Token, die alle unterschiedliche Zwecke erfüllen: Currency Token, Utility Token, Equity Token, Asset backed Token, Security oder Investment Token.

Non Fungible Token: Besonders in der Kunstszene erfahren sog. Non Fungible Token große Aufmerksamkeit. Wie alle anderen Token sind auch NFTs grundsätzlich einzigartig. Die Besonderheit von NFTs liegt jedoch darin, dass sie nicht austauschbar sind. Für den Inhaber eines Currency Tokens spielt es keine Rolle, welcher genaue Token ihm zugewiesen ist, solange der Zählwert des Tokens gleich groß ist. Bei einem NFT kommt es darauf an, Inhaber eines genau bestimmten Tokens, einer bestimmten Entität, zu sein. Eine Austauschbarkeit ist nicht gegeben.11

Transaktionen: Token können durch Transaktionen, die wiederum auf der Blockchain gespeichert werden, transferiert werden. Hierzu führt der Inhaber des Tokens eine Anfrage an das Blockchain-Netzwerk durch, in deren Folge die Transaktion bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (z.B. Berechtigung) durchgeführt wird.12

Public und Private Key: Im Blockchain-Netzwerk muss sichergestellt werden, dass Transaktionen nur von den berechtigten Inhabern stammen. Hierzu wird ein Verschlüsselungssystem verwendet, das mit einem Public und einem Private Key arbeitet: Um die Berechtigung der Transaktion zu verifizieren, signiert der Inhaber die Transaktion mit seinem Private Key. Jeder Node, der die Transaktion verifizieren möchte, kann diese Verschlüsselung mit dem Public Key, der öffentlich verfügbar ist, entschlüsseln und so die Berechtigung bestätigen.13

Wallet: Ein Wallet ist notwendig, um mit einer Blockchain zu interagieren und Beteiligter einer Transaktion zu sein. Im Wallet werden Private und Public Key gespeichert und verwaltet. Es existieren unterschiedliche Arten von Wallets, die sich hinsichtlich ihres Speicherorts und des Hostings unterscheiden.14

Smart Contract: Ein Smart Contract stellt einen Computercode dar, der mit der Blockchain interagieren kann. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann ein Smart Contract Transaktionen ausführen und zum Beispiel ein Token generieren oder transferieren.15

Kryptowert/Digitales Asset: Unter einem Kryptowert oder digitalem Asset versteht man eine digitale Repräsentation eines Werts oder eines Rechts, das unter Verwendung der Blockchain-Technologie gespeichert und übertragen werden kann.16 Token sind demnach Kryptowerte bzw. digitale Assets.

Blockchain Oracle: Ein Blockchain-Netzwerk kann nur solche Informationen verarbeiten, die von Nutzern eingegeben werden oder die direkt auf der Blockchain selbst entstehen (z. B. Transaktionen auf der Blockchain). Informationen aus der realen Welt können durch Eingabe von Nutzern Eingang in das Netzwerk finden. Die Eingabe durch Nutzer ist jedoch fehler- und manipulationsanfällig. Bei einem Blockchain Oracle handelt es sich um ein Programm, das ein Blockchain-Netzwerk mit externen Systemen verbindet und so die Ausführung von Smart Contracts auf der Grundlage von Eingaben und Ausgaben aus der realen Welt ermöglicht.17

 


1 Ekmasry/Hazan/Kelly/Khan/Srivastava/Yee/Zemmel Value Creation in the metaverse – McKinsey Report, S. 36.

2 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Blog ausschließlich die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

3 Ekmasry/Hazan/Kelly/Khan/Srivastava/Yee/Zemmel Value Creation in the metaverse McKinsey Report, S. 10-13.

4 Möllenkamp/Shmatenko in: Hoeren/Sieber/Holznagel Multimedia-Recht, § 13, 6 Rn. 3; ELI Principles on Blockchain Technology, Smart Contracts and Consumer Protection (Council Draft), S. 19; Guntermann, Non Fungible Token als Herausforderung für das Sachenrecht in RDi 2022, S. 200.

5 Bauer/Brügmann/Sedlmeir/Urbach in: Leupold/Wiebe/Glossner IT Recht Teil 16.1 Rn. 9.

6 Möllenkamp/Shmatenko in: Hoeren/Sieber/Holznagel Multimedia-Recht, § 13, 6 Rn. 3; Kipker/Birreck/Niewöhner/Schnorr, Rechtliche und technische Rahmenbedingungen der „Smart Contracts“ in MMR 2020, S. 509.

7 Grzywotz, Virtuelle Kryptowährungen und Geldwäsche, S. 43.

8 Art 3 Abs. 1 Nr. 1 MiCA. Entwurf.

9 ELI Principles on Blockchain Technology, Smart Contracts and Consumer Protection (Council Draft) S. 20, Langenbucher/Hoche/Wentz in Langenbucher/Bliesener/Spindler Bankrechts-Kommentar, 11. Kapitel Rn. 3.

10 Kaulartz/Matzke Die Tokenisierung des Rechts in NJW 2018, S. 3278.

11 Guntermann Non Fungible Token als Herausforderung für das Sachenrecht in RDi 2022, S. 200.

12 Möllenkamp/Shmatenko in: Hoeren/Sieber/Holznagel Multimedia-Recht, § 13, 6 Rn. 10.

13 Bauer/Brügmann/Sedlmeir/Urbach in: Leupold/Wiebe/Glossner IT Recht Teil 16.1 Rn. 18; Grzywotz Virtuelle Kryptowährungen und Geldwäsche, S. 31.

14 ELI Principles on Blockchain Technology, Smart Contracts and Consumer Protection (Council Draft), S. 22.

15 Möllenkamp/Shmatenko in: Hoeren/Sieber/Holznagel Multimedia-Recht, § 13, 6 Rn. 15.

16 Art 3 Abs. 1 Nr. 2 MiCA. Entwurf.

17 ELI Principles on Blockchain Technology, Smart Contracts and Consumer Protection (Council Draft), S. 21.

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