Ende der temporären Verkürzung des Prognosezeitraums bei der Überschuldungsprüfung

Seit dem 9. November 2022 befindet sich das sanierungs- und insolvenzrechtliche Krisenfolgenabmilderungsgesetz (SanInsKG) in Kraft. Dieses Gesetz verfolgte im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung das Ziel, Erleichterungen für Unternehmen zu schaffen.