Seit dem 9. November 2022 befindet sich das sanierungs- und insolvenzrechtliche Krisenfolgenabmilderungsgesetz (SanInsKG) in Kraft. Dieses Gesetz verfolgte im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung das Ziel, Erleichterungen für Unternehmen zu schaffen.
Ende der temporären Verkürzung des Prognosezeitraums bei der Überschuldungsprüfung
