Für den Gewerbetreibenden ist der Zeitpunkt der Eröffnung seines Ladengeschäfts regelmäßig von entscheidender Bedeutung. Wie kann er als Mieter eines noch zu errichtenden Mietobjekts am effektivsten den Vermieter dazu bewegen, pünktlich zu liefern? Antwort: Mit Hilfe einer Vertragsstrafe.
Vertragsstrafe für den Fall eines Übergabeverzugs – des Mieters schärfstes Schwert!
