Die Fallzahlen der Unternehmen die einen Insolvenzantrag stellen müssen, sind mitten in der Covid-19-Pandemie historisch niedrig. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Insolvenzantragspflichten für Unternehmen seit dem 01.03.2020 ausgesetzt sind. Gemäß den Regelungen des Gesetzes zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz, kurz […]